Kinderschutzkonzept
Kinderschutzkonzept
1. Ziel und Grundhaltung
Dieses Kinderschutzkonzept dient dem Schutz aller Schüler:innen vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt, vor Diskriminierung sowie vor Grenzverletzungen im schulischen Alltag und bei Schulveranstaltungen.
Grundsätze
• Der Schutz der Schüler:innen hat oberste Priorität.
• Gewalt und Grenzverletzungen werden nicht toleriert.
• Die Schule handelt rasch, nachvollziehbar, dokumentiert und nach klaren Zuständigkeiten.
• Prävention ist Aufgabe der gesamten Schulgemeinschaft.
2. Prävention
2.1. Soziales Lernen und Klassenklima
Ziel ist ein Schulklima, in dem Gewalt nicht als Lösung gewählt wird.
• Soziales Lernen als fixen Bestandteil des Unterrichts nutzen
• Empathie, Selbstkontrolle und Konfliktfähigkeit fördern (z. B. „Faustlos“/ähnliche Programme)
• Regelmäßige Einheiten zu: Respekt und Grenzen, Mobbing & Zivilcourage, Diskriminierung & Vielfalt, Umgang mit Konflikten
2.2. Peer-Mediation / Streitschlichtung
• Aufbau bzw. Nutzung von Peer-Mediation
• Schlichtung vor allem bei „alltäglichen“ Konflikten
• Ziel: Konfliktlösung auf Augenhöhe
2.3. Sprachsensibler Unterricht und Beziehung
• Sprachsensibler Unterricht in allen Fächern
• Wertschätzender Umgangston und klare Kommunikation als Vorbild
• Mehrsprachigkeit als Ressource sichtbar machen
• Kolleg:innen mit nichtdeutscher Erstsprache können (freiwillig) als zusätzliche Ansprechpersonen wirken
3. Kinderschutzteam und Vertrauenslehrpersonen
3.1. Struktur
• Die Schule richtet ein Kinderschutzteam ein.
• In jedem Jahrgang/Team ist mindestens eine Person als Ansprechperson benannt.
• Das Team trifft sich regelmäßig zum Austausch und zur Fallberatung im Rahmen der Zuständigkeiten.
3.2. Aufgaben
• Erstkontakt und Beratung für Schüler*innen und Lehrpersonen
• Koordination bei Verdachtsfällen und Vorfällen
• Weiterleitung an zuständige interne/externe Stellen
• Entlastung der Klassenvorstände durch klare Tools und Abläufe
3.3. Fortbildung und Unterstützung
• Fortbildung/Supervision für Kinderschutzteam und Vertrauenslehrpersonen
• Gesprächsführung
• Deeskalation
• Verdachtsabklärung
• Meldewege und Zuständigkeiten
3.4. Sichtbarkeit
• Kinderschutzteam wird in den Klassen vorgestellt (durch Team/KVs)
• Aushänge/Infoblätter: „Hier bekommst du Hilfe“
• Niederschwellige Orientierung: „Wann wende ich mich wohin?“
Schüler:innen brauchen einfache und sichere Wege, um Hilfe zu holen.
Kontaktmöglichkeiten (schulisch geregelt)
• Sorgen-/Kummerkasten
• E-Mail-Adresse des Kinderschutzteams
• Sprechstunde / Terminvereinbarung
• QR-Code zu einem Online-Tool
Hinweis zur Anonymität
• Anonyme Meldungen sind möglich, aber bei Gefährdung besteht Weiterleitungspflicht.
4. Standards im Schulalltag
4.1. Einzelgespräche mit Schüler*innen
• Professionelle Distanz wahren
• Abstand situationsgerecht gestalten; Schüler*in fragen, ob Setting passt
• Gespräch möglichst mit offener Tür oder in einsehbarer Umgebung
• Zeitpunkt bewusst wählen (ruhige Grundhaltung)
• Bei Bedarf zweite Lehrperson hinzuziehen
• Alternativ Gespräch in Bewegung führen (Gang/Schulhof)
• Bei aggressiven Schüler*innen: ruhig bleiben, klare Grenzen, situationsgerechter Augenkontakt
4.2. Digitale Kommunikation / Handy
• Kommunikation mit Schüler*innen über EduPage/WiBi (schulische Kanäle)
• WhatsApp wird abgelehnt
• Bei Lehrausgängen: klare Erreichbarkeit, Treffpunkte, Notfallkette
• Wege gut vorbereiten (Verkehrsmittel, Umstieg, Sammelpunkte)
• Option: schulisches Wertkartenhandy für Lehrpersonen
5. Mehrtägige Schulveranstaltungen
• Vor Betreten von Zimmern immer anklopfen und sich ankündigen
• Wenn eine weibliche Lehrperson dabei ist: Mädchenzimmer durch weibliche Lehrperson betreten lassen
• Handys werden über Nacht nach vereinbarter Regelung eingesammelt
• Berührungen weitgehend vermeiden (auch beim Trösten – vorrangig verbal unterstützen)
6. Garderobe / Umziehsituation (BuS und Schwimmen)
6.1. Aufsicht
• Es ist immer eine weibliche UND eine männliche Lehrperson anwesend.
• Im Krankheitsfall ist die entsprechende Supplierung sicherzustellen.
6.2. Betreten der Garderoben
• Lehrkraft klopft an und kündigt sich an.
• Anweisungen möglichst durch geschlossene Tür.
• Aufsicht: weibliche und männliche Person am Gang vor den Garderoben.
6.3. Turnsaal – Betreten und Verlassen
• Klasse stellt sich nach dem Umziehen geschlossen an und betritt gemeinsam mit der Lehrperson den Turnsaal.
• Kein Kind betritt den Turnsaal unbeaufsichtigt.
• Verlassen des Turnsaals nur in Begleitung einer Lehrperson (Toilette/Garderobe).
6.4. Grundprinzipien BuS-Unterricht
Respekt, Fair Play, Gleichberechtigung und ein gewaltfreies Miteinander sind verbindlich.
Lehrpersonen
• schaffen ein sicheres, wertschätzendes Umfeld
• respektieren Grenzen und akzeptieren ein „Nein“
• dulden keine Gewalt (psychisch/physisch/sexualisiert) und greifen ein
• melden Verdachtsmomente/Vorfälle an zuständige Stellen
• kommunizieren klar, respektvoll und diskriminierungsfrei
• berühren Schüler*innen nur, wenn sportlich notwendig und angemessen
• vermeiden Hilfestellungen mit Körperkontakt; wenn nötig: erklären und ankündigen
• filmen/fotografieren nur mit ausdrücklicher Zustimmung, besonders sensibel bei Sport-/Badekleidung
6.5. Verletzungsprävention und Erste Hilfe
• Übungen altersgerecht planen, Überforderung vermeiden
• Fachgerechte Sicherung sicherstellen
• Ein vollständiges Erste-Hilfe-Set ist stets verfügbar (in und außerhalb der Schule)
7. Akut-Interventionsplan bei Gewalt und Mobbing
Schritt 1: Sofortmaßnahmen (Stopp-Phase)
• Gewalt sofort unterbrechen
• Beteiligte trennen
• Opfer schützen, Erste Hilfe leisten
• Bei hoher Aggression: Begleitung in den Rückzugsraum
Schritt 2: Einordnung und Meldung
• Konflikt oder systematisches Mobbing?
• Meldung an zuständige Ebene (KV / Kinderschutzteam / Schulleitung)
• Vorfall sachlich dokumentieren
Schritt 3: Aufarbeitung und Maßnahmen
• Peer-Mediation bei leichten Konflikten
• Bei schwerer Gewalt: getrennte Gespräche (Opfer/Täter*in)
• Erziehungsberechtigte zeitnah informieren
Schritt 4: Nachsorge
• Monitoring in den Folgetagen/-wochen
• Präventionsarbeit im Unterricht verstärken
• Hilfsangebote sichtbar machen (Infoblatt/Postkarten)
7.1. Zuständigkeiten (Kurzüberblick)
Aufsichtsführende Lehrperson
• Stopp, Trennung, Schutz, Erste Hilfe, Rückzugsraum
Peer-Mediator*innen
• Schlichtung bei leichteren Konflikten
Vertrauenslehrpersonen / Kinderschutzteam
• Beratung, Klärung, Koordination, Weiterleitung
Schulleitung
• Entscheidungen, externe Stellen, strukturelle Maßnahmen, Elternkommunikation