Kinderschutzkonzept
Unser Kinderschutzteam
Das Kindschutzteam der Kopp 2 steht unseren Schüler:innen als vertraulicher Ansprechpartner bei Sorgen und Ängsten zur Verfügung.
Uns ist es ein besonderes Anliegen, das Wohl unserer Schüler:innen in den Mittelpunkt zu stellen und die Kinder und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie bestmöglich zu unterstützen. Das Kinderschutzteam ist dabei erster niederschwelliger Ansprechpartner, der in schwierigen Zeiten für die Betroffenen da ist.Für die 1. und 2. Klassen bietet unser Kinderschutzteam in diesem Schuljahr am Dienstag in der großen Pause und für die 3. und 4. Klassen am Donnerstag in der großen Pause eine Sprechzeit an.
Kinderschutzkonzept
Kinder- und Jugendschutzkonzept
-
Haltung und Prävention
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung und jeder Form von Grenzverletzung.
Schule ist neben dem Zuhause ein zentraler Lebens- und Entwicklungsort. Damit verbunden ist die Verantwortung, Sicherheit und Wohlbefinden der Schüler:innen zu gewährleisten und einen Ort zu schaffen, an dem sie sich angenommen, respektiert und sicher fühlen, sowohl im schulischen Alltag als auch bei Schulveranstaltungen und Exkursionen.
Unser Kinderschutzkonzept bildet den verbindlichen Rahmen für den Schutz aller Schüler:innen. Es dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen, Gewalt und Grenzverletzungen vorzubeugen und im Anlassfall rasch, professionell und abgestimmt zu handeln. Das Kinderschutzkonzept schafft klare Zuständigkeiten und legt präventive Maßnahmen sowie den Umgang mit möglichen Gefährdungen fest und zeigt auf, an wen sich Schüler:innen, Eltern und Mitarbeiter:innen mit Fragen, Beobachtungen oder Sorgen wenden können.
Kinderschutz ist eine gemeinsame und kontinuierliche Aufgabe. Daher wird unser Konzept regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und an die Bedürfnisse unserer Schulgemeinschaft angepasst.
1.1. Grundsätze
- Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt.
Bei allen Entscheidungen und Maßnahmen berücksichtigen wir vorrangig die Sicherheit, die Würde und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen.
- Kinder haben Rechte.
Wir achten die Rechte von Kindern und Jugendlichen und schaffen Möglichkeiten, diese Rechte wahrzunehmen und ihre Anliegen zu äußern.
- Wir achten Grenzen.
Körperliche, psychische und sexuelle Grenzen werden respektiert. Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt werden nicht toleriert.
- Wir schauen hin.
Kinderschutz bedeutet für uns, aufmerksam zu sein, Veränderungen wahrzunehmen und auch bei Unsicherheiten oder einem unguten Gefühl nachzufragen. Wegsehen ist keine Lösung.
- Wir nehmen Kinder ernst.
Äußerungen, Sorgen und Beschwerden von Kindern und Jugendlichen werden ernst genommen. Niemand soll das Gefühl haben, mit einem Problem allein gelassen zu werden.
- Wir stärken Kinder.
Prävention bedeutet auch, Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung, ihrem Selbstvertrauen und ihrer Fähigkeit zu stärken, Grenzen wahrzunehmen, zu benennen und Hilfe zu holen.
- Wir handeln professionell und vertraulich.
Bei einem Verdacht oder einer konkreten Gefährdung handeln wir rasch aber ruhig, nachvollziehbar und entsprechend den festgelegten Abläufen. Informationen werden verantwortungsvoll und nur im erforderlichen Umfang weitergegeben und dokumentiert.
- Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung.
Kinderschutz ist keine Aufgabe einzelner Personen. Die gesamte Schulgemeinschaft trägt Verantwortung für ein sicheres und respektvolles Miteinander. Wir fördern eine Kultur der Wertschätzung und Beteiligung.
- Wir handeln inklusiv und diskriminierungssensibel.
Wir berücksichtigen unterschiedliche Lebensrealitäten, Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen und treten Diskriminierung, Rassismus, Sexismus, Ausgrenzung und Benachteiligung entschieden entgegen.
1.2. Prävention
Soziales Lernen und Klassenklima
Ziel ist ein Schulklima, in dem sich Schüler:innen sicher und respektiert fühlen und Konflikte gewaltfrei gelöst werden. Dazu bietet das Schulfach Soziales Lernen Zeit und Raum, um Empathie, Selbstkontrolle und Konfliktlösestrategien zu fördern. Schwerpunkte sollen auf die Themenbereiche Respekt und Grenzen, Mobbing und Zivilcourage, Diskriminierung und Vielfalt gelegt werden. Die Prinzipien des sozialen Lernens werden in allen Fächern aufgegriffen.
Sprachsensibler Unterricht und Beziehung
Lehrpersonen haben eine Vorbildwirkung. Eine klare, respektvolle und wertschätzende Kommunikation trägt dazu bei, dass Schüler:innen sich ernst genommen, gesehen und sicher fühlen. Sprachsensibler Unterricht wird in allen Fächern umgesetzt und berücksichtigt die unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen der Schüler:innen. Ziel ist es, allen Schüler:innen einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu Unterricht und schulischer Kommunikation zu ermöglichen. Mehrsprachigkeit wird als eine positive Ressource verstanden und sichtbar wertgeschätzt. Die sprachliche Vielfalt des Kollegiums kann dabei genutzt werden, um Schüler:innen zusätzliche Kommunikation zu ermöglichen. Lehrpersonen mit unterschiedlichen Erstsprachen können dabei situationsabhängig als zusätzliche Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.
Peer-Mediation / Streitschlichtung
Peer-Mediation bedeutet, dass ausgebildete Schüler:innen der 3. und 4. Klassen in Konfliktsituationen anderer Schüler:innen ein Gespräch begleiten und bei der Lösungssuche unterstützen. So wird auch Peer-Learning gefördert. Ziel ist es, die beteiligten Schüler:innen bei einer eigenständigen und fairen Lösungsfindung zu unterstützen. Peer Mediation kommt bei “alltäglichen” Konflikten zum Einsatz. Bei Gewaltvorfällen, Mobbing oder einem Verdacht auf Kinderwohlgefährung wird keine Peer-Mediation eingesetzt.
Vielfalts- und Geschlechtersensibilität
Wir erkennen sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt (LGBTIQA+) als selbstverständlichen Teil unserer Schulgemeinschaft an. Ein wertschätzender Umgang mit Vielfalt ist aktiver Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und Ausgrenzung.
- Sicherer Raum (Safe Space): Schüler:innen werden in ihrer Identität geachtet und unterstützt. Die eigene geschlechtliche Identität, die sexuelle Orientierung sowie bevorzugte Namen und Pronomen werden respektiert.
- Verankerung im Unterricht: Vielfalt wird im Unterricht (z. B. Sozialen Lernen, Biologie, Deutsch, Geschichte) altersspezifisch, enttabuisiert und sachlich aufgegriffen.
- Prävention von Diskriminierung: Diskriminierenden Äußerungen wird von Lehrkräften sofort und klar entgegengetreten.
- Ansprechpersonen & Unterstützung: Das Kinderschutzteam und die Schulsozialarbeit bieten niederschwellige Beratung bei Fragen zu Outing, Identität oder Diskriminierungserfahrungen.
1.3. Kinderschutzteam und Vertrauenslehrpersonen
1.3.1. Struktur
In jedem Jahrgangsteam ist mindestens eine Person als Ansprechperson benannt. Zusätzlich ist auch die schuleigene Sozialarbeit und Schulpsychologie mit dem Kinderschutzteam vernetzt. Die Mitglieder des Kinderschutzteams werden der Schulgemeinschaft und allen Schüler:innen bekannt gemacht, indem sie sich als Team in allen Klassen vorstellen.
1.3.2. Aufgaben
Das Kinderschutzteam ist für die Beratung und den Erstkontakt für Schüler:innen, Lehrer:innen und weitere Mitarbeiter:innen bei Fragen und Anliegen zustelle. Es bietet eine niederschwellige Ansprechmöglichkeit für Schüler:innen bei Sorgen, Ängsten und belastenden Situationen.
Das Kinderschutzteam handelt vertraulich, Sorgen und Ängste werden anonym behandelt. Bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung gelten jedoch die festgelegten gesetzlichen und schulischen Melde-, Weiterleitungs- und Handlungspflichten. Die betroffene Person wird über die weiteren Schritte informiert.
1.3.3. Fortbildung und Unterstützung
Mitglieder des Kinderschutzteams erhalten regelmäßige Fortbildungs- und Unterstützungsangebote.
- Grundlagen des Kinderschutzes und der Prävention
- Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen
- Erkennen von Anzeichen möglicher Gefährdungen
- Umgang mit Verdachtsfällen und Verdachtsabklärung
- Deeskalation und Krisenintervention
- Meldewege, Zuständigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen
- Reflexion und Supervision
2. Standards im Schulalltag
2.1. Einzelgespräche mit Schüler:innen
Bei Einzelgesprächen mit Schüler:innen werden die persönlichen Grenzen aller Beteiligten respektiert und ein professioneller Rahmen sichergestellt. Lehrpersonen und andere schulische Mitarbeiter:innen wahren stets eine angemessene professionelle Distanz. Der räumliche Abstand wird situationsgerecht gestaltet. Dabei wird darauf geachtet, dass sich die Schüler:innen im gewählten Gesprächssetting wohl und sicher fühlen. Einzelgespräche finden nach Möglichkeit in Räumen mit geöffneter Tür oder in einem für andere Personen einsehbaren Bereich statt. Zeitpunkt und Rahmen des Gesprächs werden bewusst gewählt. Bei Bedarf oder in herausfordernden Situationen wird eine zweite Lehrperson oder eine weitere geeignete Fachkraft (z.B. Sozialarbeiter*in, Psycholog*in etc.) hinzugezogen. Wenn es die Situation erfordert oder erleichtert, kann ein Gespräch auch in Bewegung, beispielsweise im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände, geführt werden. Bei angespannten oder aggressiven Situationen bleiben die Lehrpersonen möglichst ruhig, setzen klare Grenzen und achten auf eine deeskalierende Kommunikation. Augenkontakt und körperliche Nähe werden situationsgerecht gestaltet.
2.2. Digitale Kommunikation / Handy
Die Kommunikation zwischen Lehrpersonen bzw. schulischen Mitarbeiter:innen und Schüler:innen erfolgt grundsätzlich über offizielle und schulische Kommunikationskanäle. Für die digitale Kommunikation mit Schüler:innen werden ausschließlich schulische Plattformen, insbesondere EduPage und WiBi, genutzt. Private Kommunikationsdienste wie WhatsApp werden für die dienstliche Kommunikation mit Schüler*innen nicht verwendet.
Bei Lehrausgängen und Schulveranstaltungen werden klare Regelungen zur Erreichbarkeit, zu Treffpunkten und zur Vorgehensweise in Notfällen getroffen und im Vorfeld kommuniziert.
2.3. Mehrtägige Schulveranstaltungen
Eine Einpackliste ist den Erziehungsberechtigten zeitgerecht zukommen zu lassen, die Mitnahme von Medikamenten und der Art der Verabreichung muss klar kommuniziert werden.
Absprachen zu Alkohol, Drogen, Mediennutzung sowie Konsequenzen bei Regelverletzungen und Schutzmaßnahmen müssen vorab fixiert und Schüler:innen und Eltern vermittelt werden. Die Nutzung von Mobilgeräten wird von den Lehrkräften vorgegeben. Bei schweren Verstößen dürfen Lehrkräfte das Handy temporär abnehmen.
Die Anzahl der Begleitpersonen müssen den gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes Wien erfüllen und mit der Direktion abgesprochen sein. Externe Begleitpersonen müssen einen Strafregisterauszug vorlegen.
Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte bzw. Begleitpersonen gilt ununterbrochen für die gesamte Dauer der Veranstaltung-
Nach Geschlechtern getrennte Zimmer sind bereit zu stellen, Zimmerbesuche sind untersagt. Sanitärräume müssen einzeln nutzbar sein.
Lehrkräfte sind in separaten Zimmern untergebracht, welche räumlich für alle Schüler:innen erreichbar sind. Lehrkräfte müssen jederzeit für die Schüler:innen erreichbar sein. Klare Kommunikation bezüglich der Erreichbarkeit von Lehrkräften muss im Vorfeld der Veranstaltung stattfinden.Schüler:innen müssen wissen, an wen sie sich bei Problemen oder Grenzverletzungen (auch anonym) wenden können. Kontaktdaten (Notfallkontakte der Erziehungsberechtigten) sowie Sozialversicherungsnummern der Schüler:innen und Erste-Hilfe-Sets müssen für die Lehrkräfte schnell greifbar sein.
Das Abholen von Schüler:innen nach einer Schulveranstaltung muss mit den Eltern klar kommuniziert und organisiert werden. Zeitverzögerungen müssen den Erziehungsberechtigten zeitgerecht mitgeteilt werden. Die offizielle Aufsichtspflicht endet rechtlich erst dann, wenn das Kind an die Erziehungsberechtigten am Entlassungsort übergeben wird. Für die Abholung durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht der Eltern nötig. Sollte das Kind allein nach Hause gehen, ist eine vorherige schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zwingend notwendig.
2.4. Sicherheit und Kinderschutz im Sportunterricht
2.4.1. Gewährleistung der physischen Sicherheit
Die Regeln und Inhalte des Faches Bewegung und Sport werden gemeinsam mit den Schüler:innen erarbeitet. Vorgegebene rechtliche Grundlagen werden dem Alter der Kinder entsprechend vermittelt, um ein aktives Bewusstsein für Sicherheit, Risikoeinschätzung und Gefahrenvermeidung zu fördern.
1. Allgemeine Verhaltens- und Organisationsregeln
- Betreten/Verlassen: Der Turnsaal wird nur gemeinsam mit der Lehrperson betreten und verlassen. Kurze Abwesenheiten (z. B. Toilettengang) müssen vorher mit der Lehrperson abgesprochen werden.
- Aufwärmen & Pausen: Jede Sporteinheit beginnt mit einem Aufwärmen zur Verletzungsprophylaxe. Auf ausreichende Trinkpausen ist zu achten (Kunststoff-Trinkflaschen sind erwünscht).
- Teilnahmepflicht: Die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend. Krankheitsbedingt freigestellte Schüler:innen übernehmen alternative Aufgaben (z. B. Schiedsrichter-, Protokoll- oder organisatorische Aufgaben) und halten sich keinesfalls im Geräteraum auf.
2. Bekleidung und persönliche Sicherheit
- Sportbekleidung: Das Tragen von zweckmäßiger, sauberer Sportbekleidung ist Pflicht.
- Schuhwerk: In der Sporthalle sind Hallenturnschuhe oder Barfußturnen gestattet. Auf dem Outdoor-Sportplatz sind ausschließlich Turnschuhe erlaubt. Das Turnen mit Socken ist wegen Rutschgefahr strengstens untersagt.
- Schmuck & Haare: Schmuck ist vor dem Unterricht abzulegen; Piercings sind abzukleben. Lange Haare müssen zusammengebunden werden.
- Sport-Hijab: Es soll ein verletzungssichere Sport-Hijab (ohne Nadeln oder spitze Klammern) getragen werden.
- Brillen: Sehbrillen müssen aus splitterfreiem Material bestehen.
- Kaugummi- und Essverbot: Bonbons und Kaugummis sind während des Sportunterrichts strengstens verboten, um Erstickungs- und Verletzungsgefahren zu vermeiden.
3. Gerätenutzung und Hilfestellung
- Geräteraum: Schüler:innen dürfen den Geräteraum sowie Sportgeräte nur nach ausdrücklicher Anweisung der Lehrperson betreten bzw. nutzen. Eigenmächtige Nutzung ist untersagt.
- Sicherheit der Geräte: Alle Turn- und Sportgeräte werden laufend auf ihre Funktionssicherheit überprüft.
- Hilfestellung: Eine transparente, fachgerechte und nachvollziehbare Hilfestellung und Sicherung durch die Lehrperson ist stets gewährleistet.
4. Risikosportarten, Erste Hilfe & Notfallmanagement
- Risikosportarten: Aktivitäten mit erhöhtem Risiko (z. B. Skifahren, Eislaufen, Schwimmen, Klettern) erfordern die nachgewiesene fachliche Kompetenz des Sportpersonals, die vorgeschriebene Schutzausrüstung sowie die vorherige schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
- Erste Hilfe & Notfallvorsorge:
- Erste-Hilfe-Sets werden von den Lehrkräften regelmäßig auf Vollständigkeit geprüft.
- Verhaltens- und Vorgangsweisen bei Unfällen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen werden regelmäßig im Unterricht besprochen und geübt.
- Im Falle eines Unfalls stehen die relevanten Schüler:innendaten und Notfallkontakte der Erziehungsberechtigten für die Rettungskräfte/Sanitäter sofort griffbereit zur Verfügung.
2.4.2. Schutz vor emotionaler, physischer Gewalt sowie vor Grenzverletzungen und Diskriminierung im Sportunterricht
1. Feedbackkultur und Wertschätzung
- Sachliche Kritik: Rückmeldungen beziehen sich ausschließlich auf die sportliche Ausführung und niemals auf die Persönlichkeit oder den Körper des Kindes.
- Schutz vor Bodyshaming: Jegliche Form von Bodyshaming durch Lehrkräfte oder Schüler:innen wird konsequent unterbunden.
- Angstfreie Teilnahme: Aufgabenstellungen werden so gestaltet, dass jedes Kind, unabhängig vom individuellen Leistungsstand, angstfrei und mit Erfolgserlebnissen am Unterricht teilnehmen kann.
2. Körperliche Grenzen und Hilfestellung
- Transparente Hilfestellung: Die Notwendigkeit von Bewegungskorrekturen oder Hilfestellungen (z. B. Griffe an Geräten) wird den Schüler:innen im Voraus klar erklärt.
- Kein unangemessener Körperkontakt: Jeglicher körperliche Kontakt, der keinen direkten sportfachlichen Nutzen oder medizinischen Zweck erfüllt, ist strikt zu unterlassen.
- Gesprächsrahmen: Besprechungen und Feedbackgespräche finden stets in gut einsehbaren Räumen unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips statt.
3. Schutz der Privatsphäre in Garderoben und Duschräumen
- Umkleidegarderoben: Lehrkräfte betreten die nach Geschlechtern getrennten Garderoben niemals ohne dringenden Grund und kündigen ihr Betreten vorher durch klares Klopfen an.
- Duschräume: Das Betreten der Duschräume durch Lehrkräfte ist ausschließlich bei Gefahr im Verzug gestattet.
4. Umgang mit Medien, Fotografie und Datenschutz
- Nutzungsverbot für Schüler:innen: Im gesamten Schulgebäude sowie bei disloziertem Sportunterricht herrscht ein striktes Fotografier- und Filmerbot für Schüler:innen. Die Mitnahme von Smartphones, Tablets und Aufnahmegeräten in den Turnsaal, die Garderoben und Duschräume ist strengstens untersagt.
- Fotos/Videos durch Lehrkräfte: Bild- und Videoaufnahmen durch Lehrkräfte (z. B. für die Schulhomepage oder Sportfeste) sind ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie der Betroffenen gestattet.
3. Intervention und Verantwortung
3.1. Handlungsleitfaden bei konkreten Vorfällen
Dieser Handlungsleitfaden regelt das strukturierte Vorgehen bei Beobachtungen, Vermutungen, Mitteilungen oder konkreten Vorfällen bezüglich Grenzverletzungen, Gewalt oder einer möglichen Kindeswohlgefährdung.
1. Stufenmodell zur Einschätzung von Vorfällen
Zur Orientierung unterscheidet die Schule vier Stufen von Auffälligkeiten und Grenzverletzungen:
2. Schritt-für-Schritt-Ablaufplan bei Anlassfällen
Schritt 1: Ruhe bewahren & Akutschutz gewähren
- Ruhe ausstrahlen: Unbesonnenes Handeln oder vorschnelle Beschuldigungen vermeiden.
- Sicherheit herstellen: Wenn akute Gefahr besteht, Beteiligte sofort trennen und betroffene Schüler:innen an einen geschützten Ort bringen.
- Erstversorgung: Bei körperlichen Verletzungen Erste Hilfe leisten und gegebenenfalls medizinische Notversorgung / Rettung verständigen.
Schritt 2: Erstgespräch mit dem Kind / Jugendlichen führen
- Zuhören & Ernst nehmen: Dem Kind Glauben schenken, ohne das Gespräch wie ein Verhör zu führen oder suggestiv zu fragen.
- Keine falschen Versprechungen: Niemals „absolute Geheimhaltung“ zusichern, da bei Gefährdung Meldepflichten bestehen. Erklären, dass Hilfe geholt wird.
- Transparenz: Das Kind altersgerecht darüber informieren, welche weiteren Schritte unternommen werden.
Schritt 3: Dokumentation
- Genaue Protokollierung: Den Vorfall zeitnah, sachlich und objektiv protokollieren
- Trennung von Wahrnehmung und Interpretation: Eigene Vermutungen klar von den Aussagen des Kindes oder den sichtbaren Fakten trennen.
Schritt 4: Meldeweg & kollegiale Beratung
- Meldung an nächste Instanz: Die Situation wird je nach Schwere an KV, Kinderschutzteam oder Schulsozialarbeit gemeldet.
- Einschätzung im Schutzteam: Das Kinderschutzteam bewertet den Fall anhand der Stufen 1–4 und zieht ggf. die Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie hinzu.
- Information der Schulleitung: Bei Vorfällen ab Stufe 4 oder akuter Gefährdung wird die Schulleitung unverzüglich informiert.
Schritt 5: Gesetzliche Mitteilungspflicht & Externe Schritte
- Kinder- und Jugendhilfe (z. B. MA 11): Liegt ein begründeter Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor (Stufe 4), meldet die Schulleitung bzw. das Kinderschutzteam, die Schulsozialarbeit oder die Schulpsychologie den Fall unverzüglich der zuständigen Behörde für Kinder- und Jugendhilfe.
- Polizei / Strafverfolgungsbehörden: Bei schweren Straftaten (z. B. akute körperliche oder sexualisierte Gewalt) wird die Polizei hinzugezogen.
- Erziehungsberechtigte: Die Eltern werden zeitnah informiert, es sei denn, die Vermutung der Gefährdung geht vom häuslichen Umfeld aus und eine Information würde das Kind zusätzlich gefährden.
Schritt 6: Nachsorge, Aufarbeitung & Rehabilitation
- Begleitung des Kindes: Nachbesprechung und kontinuierliche Unterstützung durch Vertrauenslehrkräfte oder die Schulsozialarbeit.
- Aufarbeitung im Team: Reflexion des Vorfalls, Ableitung von präventiven Konsequenzen für den Schulalltag.
- Schutz vor Falschbeschuldigungen: Sollte sich ein Verdacht als unbegründet erweisen, werden gezielte Maßnahmen ergriffen, um das Ansehen und die Würde aller beteiligten Personen vollständig wiederherzustellen.
3.2. Kontaktmöglichkeiten und Beschwerdemanagement
1. Grundsätze des Beschwerdewesens
- Sanktions- und Nachteilsfreiheit: Niemandem dürfen aus der Abgabe einer Beschwerde sachliche oder persönliche Nachteile entstehen (insbesondere im Hinblick auf Benotung oder das Schulklima).
- Vertraulichkeit & Datenschutz: Informationen werden vertraulich und nur im zwingend erforderlichen Personenkreis behandelt.
- Ernstnahme & Ausgewogenheit: Alle Beschwerden werden unparteiisch, sachlich und zeitnah geprüft.
2. Meldekanäle für Schüler:innen
- Persönliche Ansprechpersonen: Die Mitglieder des schuleigenen Kinderschutzteams, Klassenvorstände, Vertrauenslehrkräfte oder die Schulsozialarbeit und Schulpsychologie.
- Digitaler Weg (Anonym & Barrierefrei): Ein online erreichbares Formular (z. B. via QR-Code auf Infopostern in den Klassenzimmern, Toiletten und im Schulhaus verteilt).
- Analoger Briefkasten: Ein (anonymer) Briefkasten für schriftliche Mitteilungen vor der Direktion bzw. im Bereich der Schulsozialarbeit (2. Stock).
3. Meldekanäle für Erziehungsberechtigte und Personal
- Erziehungsberechtigte: Nutzung der offiziellen Kinderschutz-E-Mail-Adresse, direkte Kontaktaufnahme mit dem Kinderschutzteam.
- Mitarbeiter:innen: Meldung an das Kinderschutzteam oder die Schulleitung; bei Beschwerden über Vorgesetzte besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit der Bildungsdirektion bzw. der Ombudsstelle für Schulen.
4. Bearbeitungsprozess und Rückmeldung
Eingegangene Beschwerden werden ehestmöglich vom Kinderschutzteam bearbeitet. Das Schutzteam führt bei Bedarf klärende Einzelgespräche und leitet entsprechende pädagogische oder organisatorische Maßnahmen ein. Alle Beschwerden werden anonymisiert dokumentiert, um wiederkehrende Muster zu erkennen und Schulentwicklungsmaßnahmen abzuleiten.
3.3. Verantwortlichkeiten und Rollenverteilung
Grundsätzlich können sich Schüler*innen an alle Personen wenden. Die genauen Verantwortungen ergeben sich aufgrund der Fälle und werden situationsbezogen zwischen Kinderschutzteam, Schulsozialarbeit und Schulpsychologie koordiniert.
3.4. Qualitätssicherung, Evaluation und Überarbeitung
Das Kinderschutzkonzept ist ein dynamischer Prozess und wird fortlaufend an die aktuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten unserer Schulgemeinschaft angepasst.
1. Turnusmäßige Überprüfung
- Jährliche Aktualisierung: Zu Beginn jedes Schuljahres (spätestens im September) überprüft das Kinderschutzteam die personellen Zuständigkeiten, Kontaktdaten sowie die Aushänge in den Klassenräumen und auf der Schulhomepage auf Aktualität.
- 2-Jahres-Evaluation: Alle zwei Jahre erfolgt eine umfassende inhaltliche Überprüfung des gesamten Dokuments durch das Kinderschutzteam unter Einbindung der Schulleitung und der Schulsozialarbeit.
2. Anlassbezogene Überprüfung
- Nach jedem schwerwiegenden Vorfall oder nach gehäuften Grenzverletzungen führt das Kinderschutzteam eine Nachbesprechung durch. Ziel ist es, Lücken im Interventionsplan zu identifizieren und den Handlungsleitfaden bei Bedarf umgehend nachzubessern.
3. Partizipation und Einbindung der Schulgemeinschaft
- Einbindung der Schüler:innen: Die Schüler*innen können durch E-Mails an das Kinderschutzteam und den Briefkasten (anonym) Rückmeldungen geben. Ebenfalls werden jährliche Umfragen als Teil der Risiko- und Bestandanalyse durchgeführt.
- Einbindung der Erziehungsberechtigten und des Kollegiums: Wichtige Punkte werden Im Schulforum mitgeteilt und diskutiert. Außerdem wird das Thema Kinderschutz bei Bedarf bei Konferenzen eingebracht.
- 4. Verabschiedung und Veröffentlichung
- Änderungen am Kinderschutzkonzept werden von der Schulleitung und dem Kinderschutzteam beschlossen und der gesamten Schulgemeinschaft (Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Schüler:innen) transparent kommuniziert.
4. Bestands- und Risikoanalyse des Schulstandorts
in Bearbeitung
- Erfassung unübersichtlicher Räume (z. B. Nischen, Keller, Sportplatzbereiche, Toiletten).
- Verhaltensrisiken unter Schüler:innen (Peers) sowie Verhaltensrisiken des Personals.
- Konkrete präventive bauliche/organisatorische Schutzmaßnahmen.
-